Deutsch ins Grundgesetz

Petition an den Deutschen Bundestag



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Der folgende Text erschien in der 71. Ausgabe (Frühling 2018) der Deutschen Sprachwelt als Leitartikel.


Deutsch ins Grundgesetz!

Wir brauchen eine überparteiliche Entscheidung des Bundestages

Von Thomas Paulwitz

Seit Wochen war die Aktion der DEUTSCHEN SPRACHWELT geplant. Das Thema stand fest: Wir wollen einen neuen Anlauf wagen, die deutsche Sprache nun endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine neue Petition an den Deutschen Bundestag soll auf den Weg gebracht werden, um endlich den Satz „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“ in die Verfassung einzufügen. Nachdem im Herbst ein neuer Bundestag gewählt worden ist, bietet sich jetzt wieder die Gelegenheit, daß sich der Gesetzgeber mit diesem wichtigen Gegenstand befaßt.

Wir entwarfen Unterschriftenlisten; Pakete mit Tausenden Petitions-Aufklebern (siehe die Abbildung rechts oben) waren gerade aus der Druckerei eingetroffen. Da überschlugen sich wenige Tage vor Drucklegung dieser Ausgabe die Ereignisse: Am 2. März debattierte der Bundestag genau über unsere Sache! Die AfD hatte nämlich den folgenden Antrag eingebracht, über den dann in erster Lesung beraten wurde (Drucksache 19/951): „In Artikel 22 wird folgender dritter Absatz eingefügt: ‚Die Landessprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.‘“

Nach einer leidenschaftlich geführten Aussprache (siehe hier) verwies der Bundestag den Antrag in den Innenausschuß. Dieser bereitet ihn nun für die zweite Lesung vor und erarbeitet eine Beschlußempfehlung. Schon jetzt ist freilich abzusehen, daß der Antrag von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt wird – weniger aus inhaltlichen Gründen, sondern vor allem deswegen, weil er von der AfD stammt. Sogar die CDU/CSU-Fraktion, deren Parteien eigentlich für die Grundgesetzänderung sind, will ihre Zustimmung verweigern. Von der Möglichkeit, in der zweiten Lesung Änderungsanträge zu stellen, wird sie wohl keinen Gebrauch machen.

Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Idee der AfD. Politiker aus nahezu allen Parteien haben sich bereits für eine Verfassungsänderung ausgesprochen (siehe hier). Eine Regierungspartei, die Partei mit den derzeit meisten Abgeordneten, die CDU nämlich, hat sogar auf ihren Parteitagen 2008 und 2016 den Beschluß gefaßt, das Grundgesetz um den folgenden Satz zu ergänzen: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ Daß der Satz bis heute noch nicht in der Verfassung steht, ist vor allem Angela Merkel zu verdanken, die sich 2008 von einer Befürworterin zu einer Gegnerin des Vorhabens wandelte. CDU und AfD können es freilich auch nicht im Alleingang entscheiden, denn für eine Verfassungsänderung benötigt man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Mindestens die SPD müßte also mitziehen, doch dort gibt es bisher nur vereinzelte Befürworter. Schließlich muß noch der Bundesrat zustimmen.

Norbert Lammert (CDU), Bundestagspräsident von 2005 bis 2017, gilt als der erste und bedeutendste Verfechter der Grundgesetzergänzung. Er setzte sich bereits 2006 im Zuge der Föderalismusreform dafür ein, also lange vor Gründung der AfD. Personelle Verknüpfungen gibt es über die Parteigrenzen hinweg. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der den AfD-Antrag federführend einbrachte, ist wie Lammert Beirat der Stiftung Deutsche Sprache, die dem Verein Deutsche Sprache nahesteht.

Noch vor Lammert hatte sich ein anderer Bekannter geäußert, Markus Söder. Der nun frischgebackene bayerische Ministerpräsident war im Januar 2005 Generalsekretär der CSU, als er in der Berliner Zeitung die wesentlichen Argumente lieferte: „Deutsch ist die gemeinsame Grundlage für das Leben in unserem Land. Wir brauchen deshalb ein klares Bekenntnis zur deutschen Sprache als prägendes Element der deutschen Identität. Wir sollten Deutsch als offizielle Staatssprache im Grundgesetz verankern.“ Nach 2005 hat Markus Söder seinen Standpunkt immer wieder bekräftigt, etwa 2007 in der ARD-Sendung „Maischberger“ oder 2010 gegenüber der BILD-Zeitung: „Eine Verfassungsänderung wäre ein sichtbares Signal, daß die deutsche Sprache oberstes Ziel aller Integrationsbemühungen sein muß.“

Es passe nicht zu einem modernen Deutschland, daß lediglich im nachgeordneten Verwaltungsverfahrensgesetz Anmerkungen zur deutschen Sprache gemacht werden, meint Söder. Dort steht in Paragraph 23: „Die Amtssprache ist deutsch.“ In Paragraph 184 des Gerichtsverfassungsgesetzesheißt es: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“. Doch Gesetze können leichter als Verfassungen geändert werden, und so gibt es bereits Bestrebungen, Englisch als zweite Gerichtssprache ins Gesetz zu schreiben.

Warum brauchen wir eine Ergänzung der Verfassung, wo es doch selbstverständlich ist, daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird? Wo doch schon der gesunde Menschenverstand es gebietet, daß sich eine Demokratie in einer gemeinsamen Sprache verständigt? Als das Grundgesetz geschrieben wurde, mag das alles noch selbstverständlich gewesen sein, heute ist es das leider nicht mehr. Wenn der gesunde Menschenverstand aussetzt, ist es gut, daß die Verfassung an ihn erinnert. Eine Gedächtnisstütze hat etwa Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nötig. Obwohl Deutsch Amtssprache der Europäischen Union (EU) ist, verfaßte sie kürzlich ein amtliches Schreiben an die EU-Kommission auf englisch. Ihr Fehlverhalten ist leider noch nicht verfassungswidrig.

Was ist mit dem Zusatz „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“ nicht zu befürchten? Es wird kein Sprachgesetz geben, das in den privaten Sprachgebrauch eingreift. Das belegen ähnliche Verfassungsregelungen in den meisten anderen EU-Ländern. Der Gebrauch von Dialekten wird nicht eingeschränkt werden, die Sprachen der angestammten Minderheiten werden ihre Rechte behalten.

Worauf können wir uns aber bei einer Verfassungsänderung freuen? Das Bekenntnis im Grundgesetz zur deutschen Sprache wird ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Sprache und Kultur sein, aber auch ein Aufruf zur Integration. Es wird den Staat verpflichten, die deutsche Sprache zu achten. Es wird bestehende Regelungen zu Deutsch als Amtssprache absichern. Es wird die Sonderrolle der Bundesrepublik beenden, als einziges deutschsprachiges Land nicht die deutsche Sprache in der Verfassung zu nennen.

Und nicht zuletzt wird es dem Volkswillen gerecht werden, wie er sich regelmä ßig in repräsentativen Umfragen gezeigt hat. Die jüngste bekannte Erhebung stammt von der Technischen Universität Dresden. Sie ermittelte im Februar 2009, daß 85 Prozent der Deutschen für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz sind. Die deutsche Sprache kann also nicht allein die Sache der CDU oder der CSU oder der AfD sein. Deutsch ist die Sprache, die unserem Land seinen Namen gegeben hat. Wir brauchen eine mutige, parteienübergreifende Entscheidung des Bundestages.

Solange der Volkswille unbeachtet bleibt, werden wir dem Parlament mit Petitionen auf die Nerven gehen. Bitte unterschreiben Sie also!


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