Deutsch ins Grundgesetz

Petition an den Deutschen Bundestag



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Unterstützer

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Josef Kraus
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes 1987 bis 2017 und Träger des Deutschen Sprachpreises 2018:
Unsere wunderbare, ausdrucksstarke deutsche Sprache verbindet und eint. Wer sie vernachlässigt, fördert die Atomisierung Deutschlands in Parallelgesellschaften.
Porträtbild Andrew Onuegbu
Andrew Onuegbu
Inhaber des Restaurants „Zum Mohrenkopf“ in Kiel und Sprachwahrer des Jahres 2015:
Durch das Einbringen der deutschen Sprache in unsere Verfassung verleihen wir unserer Sprache ihre besondere Bedeutung in kultureller Hinsicht und in ihrem Wert für unsere Identität.
Porträtbild Prof. Uta Seewald-Heeg
Prof. Dr. Uta Seewald-Heeg
Professorin für Computerlinguistik und Softwarelokalisierung an der Hochschule Anhalt sowie Vorstandsvorsitzende der „Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft“ :
Die deutsche Sprache ist das vielleicht wichtigste kulturelle Bindeglied unseres Landes. Sie im Grundgesetz zu verankern, würde dieser Tatsache Rechnung tragen.
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Prof. Dr. rer. pol. Andreas Troge
Präsident des Umweltbundesamtes a. D., Honorarprofessor für Umweltökonomie der Universität Bayreuth und Träger des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse:
Die deutsche Sprache gehört ins Grundgesetz, weil wir als weltoffene, zunehmend multisprachliche Nation ein einigendes kulturelles Band der schon immer hier Lebenden und der Hinzukommenden brauchen.

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