Deutsch ins Grundgesetz

Petition an den Deutschen Bundestag



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Wir fordern mit unserer Unterschrift alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, Artikel 22 des Grundgesetzes um den folgenden Absatz (3) zu ergänzen: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“



Zum Formular für die elektronische Mitzeichnung der Petition.


Deutsch im Grundgesetz …
•  … ist ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Sprache.
•  … ist ein Aufruf zur Integration.
•  … sichert Deutsch als Amtssprache ab.
•  … verpflichtet den Staat, die deutsche Sprache zu achten.
•  … berücksichtigt den Volkswillen.

Das Bekenntnis im Grundgesetz wird nicht in den privaten Sprachgebrauch eingreifen. Auch werden weder der Gebrauch von Dialekten eingeschränkt noch die Sprachen der angestammten Minderheiten in ihren Rechten beschnitten.




Deutsch ins Grundgesetz!

Wir brauchen eine überparteiliche Entscheidung des Bundestages

Das Grundgesetz legt fest, welche Stadt die Hauptstadt ist und wie die Bundesflagge aussieht. Zur Sprache unseres Landes schweigt es – noch. Initiativen, dies zu ändern, gab es im Laufe der Jahre immer wieder, auch im Bundestag, aber nur von einzelnen Parteien. Es ist Zeit für einen überparteilichen Beschluß. Nicht weniger als 85 Prozent der Deutschen sind für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz [1].

Die parteiunabhängige Zeitung Deutsche Sprachwelt hat die folgende Petition an den Deutschen Bundestag ins Leben gerufen. Nach Abschluß der Aktion werden die gesammelten Unterschriften an den Deutschen Bundestag übergeben werden.

Deutsch ins Grundgesetz!

Wir fordern mit unserer Unterschrift alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, Artikel 22 des Grundgesetzes um den folgenden Absatz (3) zu ergänzen: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.

Begründung: Das Bekenntnis im Grundgesetz zur deutschen Sprache wird ein Zeichen der Wertschätzung für die deutsche Sprache und Kultur sein, aber auch ein Aufruf zur Integration. Es wird den Staat verpflichten, die deutsche Sprache zu achten. Es wird bestehende Regelungen zu Deutsch als Amtssprache absichern. Es wird die Sonderrolle der Bundesrepublik beenden, als einziges deutschsprachiges Land nicht die deutsche Sprache in der Verfassung zu nennen. Es wird dem Volkswillen gerecht werden, wie er sich in repräsentativen Umfragen zeigt.

Bisher haben 4 244 Bürger unterschrieben – auf Papier oder elektronisch. Dies sind die neuesten Unterschriften:

Vorname Nachname Ort Datum
Stefan Hellem Halle 12. 11. 2024
nicht öffentlich halle 12. 11. 2024
Angelika Abraham Dippoldiswalde 14. 8. 2024
Ute Schneider Dohna 14. 8. 2024
Peter Schneider Dohna 14. 8. 2024

Wenn Sie mitzeichnen möchten, dann tragen Sie Ihre Daten bitte in das untenstehende Formular ein. Sie bekommen dann eine elektronische Nachricht (E-Post) zugesandt. In dieser finden Sie eine Verknüpfung. Ihre Unterschrift wird erst dann wirksam, wenn Sie diese Verknüpfung anklicken.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Ihre Daten werden ausschließlich für diese Unterschriftenaktion der Deutschen Sprachwelt gespeichert; siehe auch die Datenschutzerklärung.

  • (bitte keine Adresse des E-Postbrief-Dienstes der Deutschen Post verwenden [2])
  • Sofern Sie zustimmen, wird neben Ihrem Wohnort auch Ihr Name in der oben zu sehenden Liste angezeigt. Außerdem informieren wir Sie, wenn Sie möchten, von Zeit zu Zeit mit E-Post über den Fortgang der Aktion. Bitte setzen Sie bei Interesse dazu in dem jeweiligen Kästchen durch Anklicken ein Häkchen.


Sie können auch einen Unterschriftenbogen zum Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen. Ausgefüllte Bögen senden Sie bitte an die Deutsche Sprachwelt • Postfach 1449 • D-91004 Erlangen


[1] Erhebung der Technischen Universität Dresden vom Februar 2009. (↑ zurück zum Text)

[2] Dies sind Adressen vom Typ vorname.nachname@epost.de. Wir sind kein Kunde dieses Dienstes. Damit können wir die für die Bestätigung Ihrer Unterschrift erforderliche elektronische Post nicht auf diesem Wege an Sie schicken. Bitte geben Sie ein anderes elektronisches Postfach an, über das Sie zu erreichen sind.  (↑ zurück zum Formular)


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